Professionelle BERATUNG ÜBER ERBRECHT
IN UNSEREM NOTARIAT IN LINZ
In einem Testament regeln Sie Ihre Vermögensnachfolge. Das Testament hat allerdings weit mehr Möglichkeiten, als bloß einen Erben einzusetzen. Aber nicht nur das Testament ist eine Möglichkeit der erbrechtlichen Vermögensvorsorge. Daneben gibt es viele andere Urkunden, wie beispielsweise Schenkungen auf den Todesfall, Übergabeverträge sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge. Sie wissen nicht genau, was Sie brauchen oder was für Ihre Situation das Richtige ist? Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Das Verlassenschaftsverfahren
Im Verlassenschaftsverfahren werden die Vermögensverhältnisse eines Verstorbenen geklärt. Als Notar sind wir für das zuständige Bezirksgericht als Gerichtskommissär tätig, wobei sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz sowie dem Todestag des Verstorbenen regelt. Zu Beginn erfolgt die sogenannte Todesfallaufnahme, zu der jene Person eingeladen wird, die über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen am besten Bescheid weiß. Anschließend werden von unserer Notariatskanzlei alle weiteren Verfahrensschritte veranlasst.
Wer findet mein Testament?
Ein selbst verfasstes Testament kann durch die Hinterbliebenen beim Notar vorgelegt werden oder es wird im Zuge einer Wohnungsbegehung durch den Notar entdeckt. Es kann natürlich passieren, dass ein solches Testament gar nicht oder erst viel später aufgefunden wird. Sie können Ihr Testament bei uns registrieren und verwahren lassen: Dadurch wird garantiert, dass es an den zuständigen Notar übermittelt wird.
Wie ist das eigentlich mit den Begräbniskosten?
Die Begräbniskosten muss grundsätzlich derjenige bezahlen, der das Begräbnis in Auftrag gibt. Diese Kosten können dann im Verlassenschaftsverfahren „angemeldet“ werden und werden – insoweit ausreichend Vermögen vorhanden ist – bevorrangt befriedigt. Im Testament haben Sie die Möglichkeit zu bestimmen, wer die Kosten Ihres Begräbnisses trägt und wer die Grabpflege übernimmt.