digitale Rechtsakte
IN UNSEREM NOTARIAT IN LINZ

Was sind „digitale Rechtsakte“?

Die meisten Personen verbinden den Besuch beim Notar mit papierschriftlichen Urkunden und einem persönlichen Gespräch. Das ist auch gut so. Die digitalen Rechtsakte schaffen diese Form des Notariats nicht ab: Im Gegenteil, sie erweitern es. Es kommt vor, dass Personen eine Unterschrift leisten wollen, dies jedoch im Moment persönlich nicht können (beispielsweise Krankheit; Auslandsaufenthalt). Diese Personen haben durch unser technisches Know-How künftig die Möglichkeit, digitale Unterschriften abzugeben.

Was brauche ich für solche digitalen Rechtsakte? Muss ich mich dafür technisch sehr gut auskennen?

Nein, „durchschnittliche“ EDV-Kenntnisse reichen aus. Die Signatur funktioniert über Ihr Handy: In den Medien wird dies oft als „Handy-Signatur“ (durch den Dienstleister „aTrust“) bezeichnet. Sollten Sie keine Handy-Signatur haben, erstellen wir diese gerne im Zuge des Vorgangs: Dadurch profitieren Sie doppelt von einer digitalen Unterschrift. Wir erklären Ihnen den Vorgang, stehen Ihnen bei Fragen telefonisch oder per Videokonferenz aktiv zur Verfügung und übermitteln Ihnen zu Beginn mit Bildern ausgestattete Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Eine österreichische Staatsbürgerschaft, österreichische Rufnummer oder deutsche Sprachkenntnisse sind KEINE Voraussetzungen für die digitalen Rechtsakte. Ein ausländischer Staatsbürger mit zumindest englischen Sprachkenntnissen kann diese daher ebenso durchführen.

Ist eine solche digitale Signatur sicher?

Die digitale Signatur wird vom Anbieter „aTrust“ zur Verfügung gestellt. Dieser ist österreichweit der Abwickler für Handy-Signaturen, die als Bürgerkarte verwendet werden (bspw für FinanzOnline) und steht daher für höchste Qualität. Wir arbeiten in unseren Videokonferenzen mit einem der führenden Anbieter, Cisco „Webex“, wodurch die Gespräche selbstverständlich auf höchstem Niveau verschlüsselt sind. Das Dokument kann nach der Signatur nicht verfälscht werden, da ansonsten die Signatur sofort ungültig wird.

Was ist nun digital alles möglich?

Grundsätzlich all jene Geschäfte, die Sie schon bisher bei Ihrem Notar kennen. Sie können digital ein Unternehmen gründen oder eine Wohnung verkaufen. Ihr im Ausland befindliches Kind kann einen Pflichtteilsverzicht unterfertigen oder Sie halten eine Generalversammlung für Ihre Gesellschaft ab. Gerne informieren wir Sie in einem Gespräch über die Möglichkeiten und die Art der Abwicklung im Detail.