Die wichtigsten Fragen zum Testament auf einen Blick

Im Testament regeln Sie Ihre Vermögensnachfolge. Das Testament hat allerdings weit mehr Möglichkeiten, als bloß einen Erben einzusetzen. Vielmehr gibt es viel rechtliches Potenzial, das durch fachkundige Beratung ausgeschöpft werden kann.

Brauche ich überhaupt ein Testament, wenn ohnehin Angehörige da sind?

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist vom Verstorbenen nicht immer gewünscht. Das kann darin liegen, dass beispielsweise bereits zu Lebzeiten Kinder abgefunden wurden oder ein Haus übergeben wurde, weshalb der hinterbliebene Ehegatte das Vermögen bekommen soll. Zudem hat der für die Abwicklung des Verfahrens zuständige Notar sofort Kenntnis von den richtigen Ansprechpartnern, wenn es ein Testament gibt.

Wie ist das eigentlich mit den Begräbniskosten?

Die Begräbniskosten muss grundsätzlich derjenige bezahlen, der das Begräbnis in Auftrag gibt. Diese Kosten können dann im Verlassenschaftsverfahren „angemeldet“ werden und werden – insoweit ausreichend Vermögen vorhanden ist – bevorrangt befriedigt. Im Testament haben Sie die Möglichkeit zu bestimmen, wer die Kosten Ihres Begräbnisses trägt und wer die Grabpflege übernimmt.

Wer findet mein Testament?

Ein selbst verfasstes Testament kann durch die Hinterbliebenen beim Notar vorgelegt werden oder es wird im Zuge einer Wohnungsbegehung durch den Notar entdeckt. Es kann natürlich passieren, dass ein solches Testament gar nicht oder erst viel später aufgefunden wird. Sie können Ihr Testament bei uns registrieren und verwahren lassen: Dadurch wird garantiert, dass es an den zuständigen Notar übermittelt wird.